Höherversicherung

Höherversicherung, bis 31. 12. 1991 in der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit der Entrichtung zusätzlicher Beiträge, neben Pflicht- und freiwilligen Beiträgen, zur späteren Erlangung einer höheren Rente. Versicherte, die vor dem 1. 1. 1992 Beiträge zur Höherversicherung geleistet haben, konnten das bis zum 31. 12. 1997 weiterhin tun. Vor dem

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