Grundbuch (Recht)

Grundbuch, Recht:

vom Grundbuchamt geführtes Buch (Verzeichnis), in das alle Beurkundungen und Tatsachen aufgenommen werden, die Rechtsverhältnisse an Grundstücken betreffen. Das Grundbuch hat die Funktion, im Interesse des Rechtsverkehrs und im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung von Grundeigentum Klarheit über dingliche Rechtsverhältnisse an Grundstücken zu schaffen. Grundbuchämter sind in der Regel

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