Sachenrechtsbereinigungsgesetz
Sachenrechtsbereinigungsgesetz, Bundesgesetz vom 21. 9. 1994, in Kraft seit 1. 10. 1994, dessen Zweck v. a. die Klärung von Rechtsverhältnissen an Grundstücken ist, die in der DDR von Nutzern bebaut worden sind, welche nicht Grundstückseigentümer waren. An den Gebäuden entstand zum Teil getrenntes Eigentumsrecht der Nutzer, zum Teil fiel das
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