Vormerkung

Vormerkung, vorläufige Eintragung in das Grundbuch zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts oder des Rangs eines solchen Rechts. Die Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an dem Grundstück bezeichnet man als Auflassungsvormerkung. Durch Vormerkung

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.