Zwangsverwaltung

Zwangsverwaltung, neben der Zwangsversteigerung weitere auf Befriedigung des Gläubigers gerichtete Art der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§§ 146 ff. des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 24. 3. 1897, ZVG). Sie zielt nicht auf Verwertung der Substanz, sondern der Nutzungen eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts zugunsten

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