Nachbarrecht (bürgerlichen Recht)

Nachbar|recht, im bürgerlichen Recht diejenigen Rechtssätze, die das Recht des Eigentümers, andere von jeder Einwirkung auf sein Grundstück auszuschließen, im Interesse benachbarter Grundstückseigentümer beschränken (v. a. §§ 906 ff. BGB), besonders die Bestimmungen über Immissionen, Überbau, Notweg, Grenzen und Grenzabstände. Vielfach gilt Landesrecht. Als besondere Ausprägung des Grundsatzes

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