Gewaltmonopol

Erste Entwicklungen in Richtung eines Gewaltmonopols

Die Entwicklung des Gewaltmonopols begann in der Frühen Neuzeit und ist mit der Entstehung von Staaten im modernen Sinn verbunden. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation wurde das Fehderecht immer mehr beschränkt. 1495 wurde es schließlich mit dem »Ewigen Landfrieden« ganz abgeschafft. Das konnte allerdings nicht immer auch durchgesetzt werden. Trotzdem war der

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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