Gerichtsbescheid

Gerichtsbescheid, eine Entscheidung des Verwaltungs- oder Finanzgerichts, die ohne mündliche Verhandlung ergeht, über eine Klage befindet und in ihren Wirkungen einem Urteil gleichsteht (§ 84 Verwaltungsgerichtsordnung, § 90 a Finanzgerichtsordnung). Durch Gerichtsbescheid kann entschieden werden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt

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