Revision (Prozessrecht)
Revision [mittellateinisch »prüfende Wiederdurchsicht«, zu revidere, vergleiche revidieren] die, -/-en, Prozessrecht:
das auf Rechtsverletzung gegründete Rechtsmittel, das eine Nachprüfung des Urteils durch eine höhere letzte Instanz (Revisionsinstanz) in rechtlicher Hinsicht ermöglicht. Im Unterschied zur Berufung eröffnet die Revision keine neue Tatsacheninstanz (v. a. finden in der Revisionsinstanz keine neuen Beweiserhebungen statt). Gericht (Übersicht).
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