Beschluss (Prozessrecht)

Beschluss, Prozessrecht:

eine gerichtliche Entscheidung, die weder Urteil noch Verfügung ist. Durch Beschluss wird entschieden, wenn das Verfahren (Beschlussverfahren) ohne mündliche Verhandlung geführt werden darf, in Ausnahmefällen auch aufgrund notwendiger mündlicher Verhandlung. Beschlüsse sind im Unterschied zu Urteilen durch eine in der Regel geringere Formenstrenge gekennzeichnet. Beschlüsse, die ohne mündliche Verhandlung ergehen,

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