Finanzgerichtsbarkeit

Finanzgerichtsbarkeit, Gerichtsbarkeit, die durch unabhängige, von den Finanzbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte nach Maßgabe der Finanzgerichtsordnung (FGO) vom 6. 10. 1965 ausgeübt wird. Die Finanzgerichtsbarkeit ist zweistufig: Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit sind in den Ländern die Finanzgerichte als obere Landesgerichte, im Bund der Bundesfinanzhof (Abkürzung BFH, Sitz: München). Die Senate der

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