Rechtsaufsicht
Rechts|aufsicht, als Unterfall der Staatsaufsicht die administrative Aufsicht in Bezug auf die Einhaltung geltenden Rechts über nachgeordnete Verwaltungsträger, besonders über mit Selbstverwaltungsrecht ausgestattete Körperschaften und Einrichtungen (Kommunen, öffentliche Rundfunkanstalten). Die Rechtsaufsicht bezieht sich auf Angelegenheiten der Selbstverwaltung der beaufsichtigten juristischen Person. Im Gegensatz dazu umfasst die Fachaufsicht, die sich auf Auftragsangelegenheiten bezieht, die im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen werden, auch eine
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