Eröffnungsbeschluss

Eröffnungsbeschluss, 1) im Strafprozess ein das Zwischenverfahren abschließender Beschluss des Gerichts, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens angeordnet wird (§§ 199 ff. StPO). Er wird erlassen, wenn der Angeschuldigte nach den Ergebnissen des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint, d. h., wenn eine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit besteht. Der Eröffnungsbeschluss

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