Tatverdacht

Tatverdacht, die Vermutung, dass jemand eine Straftat begangen hat. Die Staatsanwaltschaft hat wegen verfolgbarer Straftaten einzuschreiten, sofern »zureichende tatsächliche Anhaltspunkte« (§ 152 StPO) vorliegen, und hat zu ermitteln, sobald sie vom »Verdacht einer Straftat« (§ 160) Kenntnis erhält (Ermittlungsverfahren, Anzeige). – Dringender Tatverdacht ist Voraussetzung für die

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