Hauptverfahren
Hauptverfahren, im Strafprozess nach dem Vorverfahren und dem Zwischenverfahren der dritte und abschließende Abschnitt des Verfahrens in erster Instanz. Das Hauptverfahren gliedert sich in die Vorbereitung der Hauptverhandlung und die Hauptverhandlung selbst. Die Vorbereitung besteht in der Terminansetzung, den Ladungen, dem Herbeischaffen der Beweismittel durch die Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls
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