Erfüllungsort

Erfüllungsort, Leistungsort,

der Ort, an dem eine geschuldete Leistung zu bewirken ist. Der Erfüllungsort kann durch ausdrückliche Vereinbarung bestimmt sein, andernfalls ist Erfüllungsort der Wohnsitz des Schuldners, den dieser zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses hatte. Handelt es sich um eine Schuld aus einem Gewerbebetrieb, ist Erfüllungsort der Ort der gewerblichen Niederlassung

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.