Wohnsitz (Recht)

Wohnsitz, Domizil, Recht:

Ort der ständigen Niederlassung einer Person, räumlicher Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse (§§ 7 ff. BGB, fester Wohnsitz). Neben der tatsächlichen Niederlassung an einem bestimmten Ort ist bei gewillkürtem Wohnsitz der Wille zur Wohnsitzbegründung erforderlich. Begründung und Aufhebung des Wohnsitzes sind zwar keine Rechtsgeschäfte, weil der Wille sich nicht auf die Rechtsfolgen

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