Holschuld
Hol|schuld, eine Schuld, die der Gläubiger bei Fälligkeit beim Schuldner abzuholen hat. Gemäß § 269 BGB sind grundsätzlich alle Schulden Holschulden; Gegensatz: Bringschuld.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
Informationen zum Artikel
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar