Dispositionspapiere (Handelsrecht)
Dispositionspapiere, Traditionspapiere, Handelsrecht:
durch Indossament zu übertragende Wertpapiere, die den Anspruch auf Herausgabe einer auf dem Transport befindlichen oder einer eingelagerten Ware verbriefen. Mit Übergabe der Dispositionspapiere wird gleichzeitig das Eigentum an der Ware übertragen. Dispositionspapiere sind Konnossement, Ladeschein und Lagerschein.
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