Konnossement

Konnossement [Mischbildung aus italienisch conoscimento »Erkenntnis« und französisch connaissement »Frachtbrief«, zu lateinisch cognoscere »erkennen«] das, -(e)s/-e, französisch Connaissement [kɔnεsˈmã],

Wertpapier des Seehandelsrechts im Seefrachtverkehr (Seefrachtvertrag); eine Beurkundung des Frachtvertrages, zugleich Empfangsbestätigung des Verfrachters und Versprechen der Ablieferung des Frachtgutes an den legitimierten Inhaber der Urkunde (§§ 642 ff. HGB). Das Konnossement kann Übernahmekonnossement sein, wenn die übernommenen Güter noch an Land eingelagert sind, oder Bordkonnossement, wenn

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