Diskriminierungsverbot (Europarecht)

Diskriminierungsverbot, Europarecht:

das Verbot von willkürlichen Ungleichbehandlungen. Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ist im Geltungsbereich des Europarechts verboten (Artikel 12 EG-Vertrag); das hierin bestehende Diskriminierungsverbot ist eine Ausprägung des vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für das Gemeinschaftsrecht entwickelten allgemeinen Gleichheitssatzes. Das Diskriminierungsverbot nach Artikel 12 ist nach der Rechtsprechung des EuGH unmittelbar geltendes

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.