Richtlinien (Europarecht)

Richtlini|en, Europarecht:

Rechtsvorschriften der EG, die sich an die Mitgliedsstaaten wenden und diese verpflichten, binnen einer Frist die Ziele der Richtlinien in innerstaatliches Recht umzusetzen, Artikel 249 EG-Vertrag. Im Gegensatz zu einer Verordnung, die in allen Teilen verbindlich ist, ist eine Richtlinie nur hinsichtlich ihres Ziels verbindlich, die konkrete Form der Umsetzung

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