Gleichberechtigung

Die Gleichberechtigung ist die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert wird.

Gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Der Unterschied der Geschlechter darf also nicht als Grund dafür gewählt werden, sie ungleich zu behandeln. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie durch biologische Unterschiede erfordert werden (z. B. Mutterschutz vor und nach der Geburt eines Kindes). 

Geschichte und Gegenwart

Quellenangabe

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