Degradation (katholisches Kirchenrecht)

Degradation [zu mittellateinisch degradare »herabsetzen«] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht:

nach dem alten CIC von 1917 der dauernde Entzug der Amtsvollmachten und die Zurückversetzung in den Laienstand als schwerste Strafe für den Kleriker. In der Neufassung des CIC von 1983 als strafweise Entlassung (Dimissio) neu geregelt (Laisierung).

Quellenangabe

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