Laisierung (katholisches Kirchenrecht)
La|isierung, katholisches Kirchenrecht:
die Entlassung aus dem Klerikerstand. Sie kann (nach cc. 290 bis 293 CIC) erfolgen, 1) wenn durch kirchliches Gerichtsurteil oder Verwaltungsbescheid eine Weihe für ungültig erklärt wird; 2) im Frieden mit der Kirche auf eigenen Antrag aus schwerwiegenden Gründen durch einen Gnadenakt des Apostolischen Stuhles, wobei die Entbindung von der
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar