Diözesankurie (katholisches Kirchenrecht)
Diözesankuri|e, Ordinariat, Generalvikariat, katholisches Kirchenrecht:
Bezeichnungen für Einrichtung und Personen, die dem Bischof bei der Leitung der Diözese helfen (c. 469 CIC). Generalvikar und Bischofsvikar helfen dem Bischof als seine Vertreter bei der Verwaltung, der Offizial (Gerichtsvikar) sorgt mit seinen Mitarbeitern für die kirchliche Rechtsprechung, der Ökonom (Finanzchef) mit einem Vermögensverwaltungsrat für die Finanzen. Während
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