Kreditvertrag

Kreditvertrag, Darlehensvertrag,

Vertrag zwischen Kreditgeber (Darlehensgeber) und Kreditnehmer (Darlehensnehmer) über das Zurverfügungstellen eines Geldbetrages (Gelddarlehen, Verbraucherdarlehen). Das Recht des Verbraucherkredits (Verbraucherdarlehens) ist für alle ab 1. 1. 2002 abgeschlossenen Kreditverträge durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz in den §§ 491 ff. BGB neu geregelt worden. Für die vorher abgeschlossenen Kreditverträge gilt das Verbraucherkreditgesetz in der

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