Zusammensetzung und Wahl
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten, die jeweils acht Mitglieder haben. Welcher Senat für ein Verfahren zuständig ist, hängt von der Verfahrensart ab oder davon, aus welchem Rechtsgebiet der Fall stammt und welche Norm des Grundgesetzes verletzt sein soll.
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