Wahlfunktion: wählen und gewählt werden
Die Abgeordneten werden alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl vom wahlberechtigten Volk gewählt. Im Anschluss an die Bundestagswahl wählen die Abgeordneten die Bundestagspräsidentin oder den Bundestagspräsidenten und dann die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Gewählt zu werden heißt passive Wahl, jemanden zu wählen nennt man aktive
Informationen zum Artikel
Quellenangabe