schriftliches Verfahren
schriftliches Verfahren, Form des gerichtlichen Verfahrens, bei der allein der schriftliche Akteninhalt Grundlage des Urteils ist. Das Schriftprinzip beherrschte den italienischen und kanonischen Prozess des Mittelalters sowie den deutschen gemeinrechtlichen Prozess. Heute gilt allgemein der Grundsatz der Mündlichkeit. Schriftlichkeit ist in den meisten Verfahrensordnungen zwar für Klage, vorbereitende Schriftsätze
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