Beitragszeiten
Beitragszeiten, im Sozialrecht Bezeichnung für eine der – zur Rentenberechnung wichtigen – rentenrechtlichen Zeiten. Beitragszeiten sind Zeiten, für die Pflicht- oder freiwillige Beiträge gezahlt worden sind (§ 55 SGB VI). Sie umfassen Zeiten mit vollwertigen Beiträgen und sogenannten beitragsgeminderte Zeiten (§ 54 SGB VI), d. h. Kalendermonate, die ganz
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