Handwerkerversicherung

Handwerkerversicherung, Bezeichnung für die Sozialversicherung der selbstständigen Handwerker, die durch das Handwerkerversicherungsgesetz vom 8. 9. 1960 geregelt war. Durch das Rentenreformgesetz 1992 ist die Handwerkerversicherung mit Wirkung vom 1. 1. 1992 in die allgemeine Rentenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) eingeordnet worden. Versicherungspflichtig sind nach § 2 Ziffer

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