Kindererziehungszeiten
Kindererziehungszeiten, in der Rentenversicherung Fachausdruck für Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren, die als Beitragszeiten der Rentenversicherung anerkannt sind. Sie werden sowohl zur Erfüllung der Wartezeit als auch bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Für die Kindererziehungszeiten gelten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung als gezahlt (§ 56 SGB VI).
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