Schuldversprechen (Privatrecht)
Schuldversprechen, Privatrecht:
Vertrag, durch den eine Leistung in der Weise versprochen wird, dass das Versprechen die Verpflichtung (z. B. eine bestimmte Geldsumme zu zahlen) selbstständig, also losgelöst vom Schuldgrund (z. B. Kauf, Werkvertrag) begründen soll. Bei einem solchen abstrakten Schuldversprechen braucht der Gläubiger nur das Schuldversprechen selbst, nicht den Schuldgrund (z. B.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe