Außergewöhnliche Belastungen (Einkommensteuerrecht)

Außergewöhnliche Belastungen, Einkommensteuerrecht:

an sich zu den (nicht absetzbaren) Ausgaben für die Lebensführung gehörende Aufwendungen, die ausnahmsweise bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens (Lohnes) abzugsfähig sind, sofern sie größer sind als die Aufwendungen der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes und sofern sie zwangsläufig sind, d. h., sofern

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