Aufwandsentschädigung (Steuerrecht)
Aufwandsentschädigung, Steuerrecht:
Vergütungen, die eine Person für beruflich bedingte Aufwendungen erhält (z. B. Reisekostenvergütungen); sie sind bei der Lohn- und Einkommensteuer grundsätzlich steuerfrei (z.B. § 3 Nummer 12, 13 und 16 EStG), sofern die Aufwendungen, für die Aufwandsentschädigung gezahlt wird, als Werbungskosten abzugsfähig wären.
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