Aufwandsentschädigung (Steuerrecht)

Aufwandsentschädigung, Steuerrecht:

Vergütungen, die eine Person für beruflich bedingte Aufwendungen erhält (z. B. Reisekostenvergütungen); sie sind bei der Lohn- und Einkommensteuer grundsätzlich steuerfrei (z.B. § 3 Nummer 12, 13 und 16 EStG), sofern die Aufwendungen, für die Aufwandsentschädigung gezahlt wird, als Werbungskosten abzugsfähig wären.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.