haushaltsnahe Dienstleistungen (Einkommensteuerrecht)

haushaltsnahe Dienstleistungen, Einkommensteuerrecht:

Dienstleistungen, die z. B. im Zusammenhang mit der Reinigung und Pflege der Wohnung (Anstreichen, Tapezieren u. a. Schönheitsreparaturen) und des Gartens, der Reparatur von Haushaltsgeräten sowie der Zubereitung der Mahlzeiten stehen. Nimmt der Steuerpflichtige in seinem Privathaushalt derartige haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch, mindert sich (seit 2003) seine tarifliche Einkommensteuer um

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.