Unterhalt

Unterhalt, regelmäßige Geldleistung zur Deckung des Lebensbedarfs. Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich grundsätzlich nach der Lebensstellung des Unterhaltsbedürftigen (angemessener Unterhalt). Der Unterhalt von Kindern umfasst auch die Kosten der Erziehung und Ausbildung für einen Beruf. – Das BGB enthält unterschiedliche Regelungen für den Verwandtenunterhalt (besonders Kindesunterhalt, §§ 1601

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