Betriebsausgaben (Einkommensteuerrecht)

Betriebsausgaben, Einkommensteuerrecht:

abziehbarer Einkunftserzielungsaufwand bei den Einkunftsarten Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständige Arbeit (Einkommensteuer); § 4 Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG) definiert sie als die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst werden. Betriebsausgaben sind abzugrenzen von den nicht abzugsfähigen Ausgaben für die private Lebensführung (Einkommensverwendung) (§ 12 EStG). Entscheidend für die

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