Abnehmerbindungen (Wettbewerbsrecht)
Abnehmerbindungen, Wettbewerbsrecht:
vertraglich abgesicherte Bindung der absatzpolitischen Handlungsfreiheit von Groß- oder Einzelhändlern durch den Hersteller, z. B. durch Preisbindungen, Ausschließlichkeitsbindungen, Vertriebsbindungen. Als vertikale Vereinbarungen sind Abnehmerbindungen mit Ausnahme von Preisbindungen der zweiten Hand nicht grundsätzlich verboten. Sie gelten im Vergleich zu horizontalen Vereinbarungen unter Konkurrenten als weniger wettbewerbsschädlich, können aber nach §
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