Ausbeutung (Recht)

Ausbeutung, Recht:

1) zivilrechtlich als Ausbeutung einer (meist wirtschaftlichen) Zwangslage, der Unerfahrenheit, Willensschwäche und Ähnliches ein die Sittenwidrigkeit (z. B. bei Wucher) begründender Tatbestand; 2) strafrechtlich ein Tatbestandsmerkmal bei Prostitution und Zuhälterei (Zuhälter).

Quellenangabe

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