Drohung (Recht)

Drohung, Recht:

1) im Strafrecht das Inaussichtstellen eines Übels, dessen Verwirklichung davon abhängen soll, dass der Bedrohte sich nicht nach dem Willen des Drohenden verhält. Die Drohung ist Tatbestandsmerkmal der verschiedensten Delikte wie Nötigung, Erpressung, Raub, Vergewaltigung. Selbstständig strafbar ist nach § 241 StGB die Bedrohung mit einem Verbrechen und als

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.