Sittenwidrigkeit (Recht)

Sittenwidrigkeit, Recht:

Verstoß gegen die guten Sitten. Sittenwidrigkeit liegt vor, wenn eine Handlung »gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden« verstößt, also nicht einem billigenswerten Durchschnittsempfinden entspricht, das sich allerdings mit den Anschauungen einer jeden Epoche ändern kann. Ein sittenwidriges Rechtsgeschäft (besonders ein Vertrag, ein Testament) ist nichtig (§ 138 BGB). Die

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.