Sittenwidrigkeit (Recht)
Sittenwidrigkeit, Recht:
Verstoß gegen die guten Sitten. Sittenwidrigkeit liegt vor, wenn eine Handlung »gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden« verstößt, also nicht einem billigenswerten Durchschnittsempfinden entspricht, das sich allerdings mit den Anschauungen einer jeden Epoche ändern kann. Ein sittenwidriges Rechtsgeschäft (besonders ein Vertrag, ein Testament) ist nichtig (§ 138 BGB). Die
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