Zuhälter

Zuhälter [zu spätmittelhochdeutsch zuohalten »außerehelichen Geschlechtsverkehr mit jemandem haben«],

Person, die eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder eines Vermögensvorteils wegen bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die die andere Person davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben, und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält,

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