Zumutbarkeit (Recht)
Zumutbarkeit, Recht:
die Angemessenheit einer Anforderung an ein bestimmtes Verhalten. Ist ein Handeln oder Hinnehmen (Dulden) nicht zumutbar, so kann strafrechtlich ein Entschuldigungsgrund gegeben sein und zivil- und arbeitsrechtlich eine Rechtsverpflichtung entfallen. Die Zumutbarkeit gilt für viele Rechtsverhältnisse und Tatbestände, z. B. im Strafrecht bei Unterlassungsdelikten (Hilfeleistung nach Unfall), im Zivilrecht beim
Informationen zum Artikel
Quellenangabe