Ärztemuster

Ärztemuster, von pharmazeutischen Unternehmen unentgeltlich abgegebene Muster von Fertigarzneimitteln, die mit dem Hinweis »Unverkäufliches Muster« gekennzeichnet sind. Sie dürfen nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes zu Informationszwecken nur auf jeweilige schriftliche Anforderung, in der kleinsten Packungsgröße und je Jahr nur bis zu einer Menge von zwei Packungen je Fertigarzneimittel abgegeben

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