Zwischenfeststellungsklage

Zwischenfeststellungsklage, in einem bereits anderweitig anhängigen Prozess zusätzlich erhobene Klage auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses, von dessen Bestehen oder Nichtbestehen der Klageanspruch abhängt (§ 256 Absatz 2 ZPO). Das auf Zwischenfeststellungsklage ergehende Urteil enthält eine rechtskraftfähige Entscheidung über das Rechtsverhältnis. Die Zwischenfeststellungsklage findet auch im Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsprozess statt

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