Leistungsklage
Leistungsklage, im Prozessrecht, insbesondere im Zivilprozess, die Klage, mit der die Verurteilung des Beklagten zur Vornahme einer Leistung (Handlung, Unterlassung oder Duldung) beantragt wird. Die Leistungsklage setzt in der Regel die bestimmte Angabe des Leistungsgegenstandes und das Bestehen eines fälligen Anspruchs darauf voraus. Ausnahmsweise kann Klage auf künftige Leistungen
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