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Zollstrafrecht

Zollstrafrecht, der Teil des Steuerstrafrechts, der die Straftatbestände auf dem Gebiet des Zollwesens erfasst. Die wichtigsten Tatbestände sind die Zollhinterziehung als Sonderfall der Steuerhinterziehung, der Bannbruch, die Steuerhehlerei und der Schmuggel (§ 369 ff. AO).

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