Zitiergebot

Zitiergebot, in Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 GG statuiertes Erfordernis, dem zufolge ein grundrechtseinschränkendes Gesetz das eingeschränkte Grundrecht unter Angabe des Artikels ausdrücklich nennen muss. Das Zitiergebot soll den Gesetzgeber zur klaren Ausweisung des Grundrechtseingriffs verpflichten und dadurch eine Warnfunktion erfüllen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.